Anmietung des Pfarrzentrums Porselen

Das Pfarrzentrum kann für Geburtstags- und Familienfeiern sowie sonstige Festivitäten und Veranstaltungen angemietet werden.

Anfragen zur Anmietung bitte über das unten stehende Eingabefeld eingeben.

Angemietet werden kann der große Raum im Erdgeschoss inkl. des Innenhofes als Raucherbereich. Der große Raum ist für Geburtstagsfeiern, Hochzeitsfeiern u. a. bis ca. 100 Personen zu empfehlen.

 

Die Adresse des Pfarrzentrums lautet: Rurtalstraße 20, 52525 Heinsberg-Porselen

 

Das Pfarrzentrum ist barrierefrei zugängig und verfügt über ein Behinderten-WC. Den gesamten Bereich des Erdgeschosses können Sie in der untenstehenden Fotogalerie einsehen. 

 

Rahmenbedingungen für die Anmietung des großen Saales inkl. Innenhof:

  • 150 €/Tag (in der Regel von 12 Uhr bis 12 Uhr am Folgetag). Bei Feierlichkeiten erfolgt die Vermietung ausnahmslos für jeweils einen Tag unabhängig von der tatsächlichen Dauer der Feier.
  • 150,- € als Kautionspauschale, die nach Mietende bei Einhaltung der Haus- und Benutzterordnung zurückgezahlt wird. Wird die Hausordnung nicht oder nicht vollständig eingehalten, bleibt die Kaution ganz oder anteilig einbehalten. Auf die Möglichkeiten hinsichtlich der Abschlussreinigung wird im weiteren Text hingewiesen.
  • 20,- € Heizkostenzuschuss je Tag in den Monaten Oktober bis April.
  • Mietdauer bei Feiern in der Regel von 12 Uhr bis 12 Uhr am Folgetag.
  • Unverschlüsseltes WLAN für Musikstreaming u.a.

Allgemein gilt:

  • Wir stellen nur die Räumlichkeit zur Verfügung. Alles Weitere müssen Sie selber mitbringen, wie z. B. Gläser und Gerschirr, Spül- oder Handtücher um Geschirr zu spülen bzw. abzutrocknen, Mülltüten, Putzequipment, Reinigungsmittel.
  • Getränke sind selbst zu besorgen. Ein großer Kühlschrank ist vorhanden. Eine Vorkühlung der Getränke wird jedoch empfohlen.
  • Leergut und Getränkereste sowie Speisereste sind bis spätestens 12:00 Uhr des folgenden Tages zu entfernen.
  • Für Veranstaltungen mit Musikvorführungen oder Tanzvergnügen besteht seitens des Mieters Meldepflicht gegenüber der GEMA.
  • Tische und Stühle für ca. 100 Personen sind vorhanden, sowie 6 Stehtische, Durchmesser ca. 80 cm.
  • Nach einer Veranstaltung bzw. Nutzung sind die Räumlichkeiten einschließlich Flur, Toilettenanlagen und Nebenraum grundsätzlich bis 12:00 Uhr des folgenden Tages nass gereinigt zu verlassen. Die verwendeten Tische und Stühle sind abzuwischen und wie vorgefunden wieder zu stapeln. Reinigungsequipment ist vom Mieter mitzubringen.
    • Wer nicht nass reinigen möchte, kann gegen eine zusätzliche Gebühr von 150,- € darauf verzichten. In diesem Falle sind lediglich die benutzten Tische und Stühle abzuwischen und wie vorgefunden wieder zu stapeln und die Räumlichkeiten ansonsten "besenrein" zu verlassen.
  • Entstandene Abfälle bzw. Müll jeglicher Art müssen vom Mieter selbst entsorgt werden. Bei nicht ordnungsgemäßer Entsorgung bzw. Reinigung trägt der Mieter die hieraus zusätzlich entstehenden Kosten.
  • keinerlei Deponierung von verderblichen Lebensmitteln, auch nicht im Kühlschrank.
  • Essgeschirr, Gläser u. a. sind grundsätzlich vom Mieter mitzubringen. Eine mobile Gläserspültheke ink. Anschlussschläuche ist vorhanden. Hierauf kann mit eine vom Mieter mitzubringenden Zapfanlage aufgestellt werden.
  • Schließen der Fenster und Türen, Ausschalten des Lichtes am Ende der Veranstaltung.
  • Umgehende Meldung von Schäden beim Hausmeister, möglichst unter Angabe des Verursachers. Sollten vor Beginn einer Nutzung Schäden festgestellt werden, sind diese ebenfalls umgehend dem Hausmeister anzuzeigen.
  • Der Mieter sorgt für die unbedingte Einhaltung der ab 22:00 Uhr gebotenen Geräusch- bzw. Musiklautstärke sowohl im als auch außerhalb des Gebäudes. Ebenfalls ist dann laute Unterhaltung auf dem Gelände des Hauses zu vermeiden. Die Fenster sind geschlossen zu halten und die Außentüren sollen nur kurzfristig geöffnet werden.
  • Die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit bei der Durchführung einer Veranstaltung zu beachten und einzuhalten.
  • Bei Geburtstagsfeiern bis 21 Jahre sind mindestens 2 Aufsichtspersonen zu benennen, die älter als 25 Jahre sind, davon mind. ein Elternteil.
  • Der Mietvertrag ist zustandegekommen, wenn der daraus zu zahlende Geldbetrag eingegangen ist.

Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Punkte behält sich der Kirchenvorstand als Vermieter die Einbehaltung der Kaution vor. Auf die Rückzahlung der Kaution besteht kein Rechtsanspruch.

 

Wir vermieten das Pfarrzentrum nach eigenem Ermessen und nicht in der Zeit zwischen Heiligabend und Neujahr und nicht an stillen kirchlichen Feiertagen (z. B. Karfreitag).

 

Keine Vermietung zu gewerblichen und kommerziellen Zwecken!

 

Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen und Erfolg bei Ihren Veranstaltungen!

 

Kath. Kirchengemeinde St. Mariä Rosenkranz Porselen

Der Kirchenvorstand

 

Bankverbindung kath. Kirchengemeinde Porselen

DE 17 3706 9412 0300 3020 17

Volksbank Heinsberg

 

Zuständig für die Terminvergabe:

Norbert Dismon, Porselen, Bendengasse 13; Telefon: 02453/9669970; Mobil: 01783588023

 

Hausmeister, (Schlüsselübergabe, Einweisung, Abnahme):

Gerd Fratz, Porselen, Rurtalstraße 109, Telefon: 02453/5447037; Mobil: 015234129385

 

Bitte nutzen Sie das untenstehende Eingabefeld für Anfragen.

 

Bei der Anmietung bitte angeben: Vorname, Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer und E-Mail Adresse sowie Anmietungstag bzw. Anmietungszeitraum und der Grund der Anmietung (z. B. Geburtstagsfeier). Die Anmietung kann nur durch volljährige Personen erfolgen.

Hier können Sie eine Anfrage zur Anmietung des Pfarrzentrums starten

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Hier die Haus- und Benutzungsordung zum Download
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Checkliste für die Endabnahme des Pfarrzentrums nach der Feier
Werden die in der Checkliste aufgeführten Punkte eingehalten, wird die Kaution zurückerstattet.
00 Checkliste Endabnahme Pfarrzentrum.pd
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Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.